Taxi & Mietwagen - AGB
Go&Fly Transfer erbringt Dienstleistungen aufgrund der nachfolgenden AGB, der Leistungsbeschreibungen und der Preislisten. Abweichende Geschäftsbedingungen gelten nicht, auch wenn Go&Fly Transfer ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Abweichungen von diesen Bedingungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Anerkennung von Go&Fly Transfer. Ein Vertrag kommt nur zustande, wenn dieser von Go&Fly Transfer bestätigt wird.
Leistungsumfang
Der Leistungsumfang bestimmt sich ausschließlich nach der schriftlichen Auftragsbestätigung von Go&Fly Transfer oder subsidiär nach dem schriftlichen Angebot von Go&Fly Transfer. In Prospekten, Leistungskatalogen, Preislisten und ähnlichen Informationen enthaltene Angaben sind nur insoweit verbindlich, als ausdrücklich auf diese Bezug genommen wird. Die Beförderung erfolgt nach den Vorschriften der StVO und dem PBefG. Die Fahrgäste haben sich an Weisungen von Go&Fly Transfer oder des Chauffeurs zu halten. Handeln Gäste gegen die Weisungen oder stellen sie eine Gefährdung nach der StVO oder der Sicherheit des Straßenverkehrs durch Beeinträchtigungen des Chauffeurs dar, ist Go&Fly Transfer berechtigt, sie von der Beförderung auszuschließen. In diesem Fall berechnet Go&Fly Transfer den vollen Fahrpreis einschließlich des Fixpreis oder Kilometerpreises und aller Neben- und Sonderleistungen.
Abholung am Flughafen (Flughafentransfer)
Jede Änderung der vereinbarten Abholzeit, gleich aus welchem Grund, ist Go&Fly Transfer unverzüglich mitzuteilen. Schäden durch eine nicht unverzügliche Mitteilung gehen zu Lasten des Kunden. Der Chauffeur von Go&Fly Transfer steht zu der vereinbarten Abholzeit am jeweiligen Meetingpoint des Flughafenterminals oder dem zuvor schriftlich vereinbarten Treffpunkt, mit Namensschild oder Firmenlogo bereit (frühere oder spätere Bereitstellung ist bei der Buchung anzugeben) und wartet bis zu 60 Minuten ohne gesonderte Berechnung. Eine Telefonnummer, unter welcher der Fahrgast seinen Chauffeur erreichen kann, ist in dem Bestätigungsschreiben angegeben. Sollte nach Ablauf der 60-minütigen Wartezeit kein Kontakt zum Fahrgast oder Kunden zustande gekommen sein, tritt der Chauffeur die Rückfahrt nach Wien ohne Fahrgast an. Die Leistung von Go&Fly Transfer gilt dann als erbracht und der volle Fahrpreis wird zur Zahlung fällig. Weitere vom Kunden gewünschte Wartezeiten werden nach der gültigen Preisliste berechnet.
Preise
Die Preise enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe. Es gelten die am Tag der Buchungsbestätigung gültigen Preise. In der Preisliste nicht aufgeführte Pauschalpreise können nur schriftlich vereinbart werden und gelten nur für das vereinbarte Fahrtdatum und die Mietzeit. Darüber hinausgehende Zeiten und Entfernungen werden nach der gültigen Preisliste berechnet. Mehrkosten durch Verzögerungen gehen zu Lasten des Kunden, es sei denn, die Verzögerungen beruhen auf einem Verschulden von Go&Fly Transfer oder des Chauffeurs. Der Fahrpreis beinhaltet die Personenbeförderung mit normalem Gepäck; die Mitnahme sperriger Güter bedarf einer gesonderten Vereinbarung.
Zahlungsbestimmungen
Go&Fly Transfer behält es sich vor, vor Antritt der Fahrt eine Anzahlung von bis zu 50 % des Gesamtpreises zu erheben oder vor Annahme eines Auftrages einen auf Go&Fly Transfer ausgestellten Blanko-Belastungsbeleg einer gültigen Kreditkarte zu verlangen. Restzahlungen sind innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Fristen zur Zahlung fällig. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es auf den Eingang des Betrages zur vorbehaltlosen Verfügung von Go&Fly Transfer an. Bei Zahlung per Scheck gilt die Forderung erst nach endgültiger vollständiger Gutschrift als bezahlt. Zahlungen werden stets zur Begleichung der ältesten Forderung verwendet. Befindet sich der Kunde in Zahlungsverzug, berechnet Go&Fly Transfer – vorbehaltlich der Geltendmachung weiteren Verzugsschadens – Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz. Für die zweite und jede weitere Mahnung werden € 10,-- Mahngebühr berechnet. Dem Kunden bleibt es vorbehalten, einen geringeren Schaden nachzuweisen.
Stornierungen und Rücktritt
Stornierungen werden nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen oder bei mündlicher Erklärung von Go&Fly Transfer schriftlich bestätigt werden. Für die Rechtzeitigkeit schriftlicher Stornierungen kommt es auf den Zugang bei Go&Fly Transfer an. Stornierungen bis einschließlich 24 Stunden vor dem vertraglich bestimmten Antritt der Fahrt sind kostenfrei. Bei Stornierungen berechnet Go&Fly Transfer einen Anteil am Fahrtgrundpreis als Schadensersatz. Dieser Anteil beträgt:
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50 % bei Stornierungen bis 12 Stunden
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80 % bei Stornierungen bis 3 Stunden vor dem vertraglich vereinbarten Beginn der Leistungserfüllung
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100 % bei späteren Stornierungen und bei Nichtantritt der Fahrt.
Aufwendungen berechnet Go&Fly Transfer unabhängig von der Rechtzeitigkeit der Stornierungen, wenn diese bereits angefallen sind. Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass Go&Fly Transfer gar kein oder ein niedrigerer Schaden entstanden ist. Go&Fly Transfer behält sich vor, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, wenn der Kunde seine Zahlung einstellt, in Insolvenz gerät oder aufgrund äußerer Umstände davon auszugehen ist, dass die Dienstleistungen missbräuchlich in Anspruch genommen werden, oder der Kunde ihm nach diesen Vertragsbestimmungen obliegende Pflichten verletzt.
Pflichten und Haftung des Kunden
Der Kunde teilt Go&Fly Transfer unverzüglich jede Änderung seines Namens, seiner (Rechnungs-) Anschrift, seiner Rechtsform und seiner Bankverbindung mit. Ebenso ist der Kunde dazu verpflichtet, die erforderlichen Angaben zu Fahrgästen, Zeit und Ort der Leistungserbringung zu machen. Unterlässt der Kunde eine unverzügliche Mitteilung, haftet er für Schäden, die bei rechtzeitiger Mitteilung vermieden worden wären. Der Kunde verpflichtet sich, auch im Namen der Fahrgäste, die Leistung von Go&Fly Transfer nicht missbräuchlich zu nutzen, insbesondere:
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die Erfüllung der Dienstleistung nicht zu stören oder zu behindern,
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keine Schäden hervorzurufen,
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nicht gegen strafrechtliche Vorschriften zu verstoßen,
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das Rauchverbot im Fahrzeug strikt einzuhalten,
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die Übernahme des Fahrpreises nicht zu verweigern.
Verstößt ein Kunde gegen die vorbezeichneten Pflichten, ist Go&Fly Transfer berechtigt, alle erforderlichen Maßnahmen zur Beseitigung des Missbrauchs zu ergreifen. Bei schuldhafter Verletzung haftet der Kunde gegenüber Go&Fly Transfer auf Schadensersatz.
Haftung von Go&Fly Transfer
Go&Fly Transfer haftet dem Kunden auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten von Go&Fly Transfer, dessen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen. Die Haftung bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Bei Sachschäden wird die Haftung von Go&Fly Transfer auf € 1.000,00 pro Fahrgast begrenzt. Go&Fly Transfer haftet für keine Ersatz- oder Zusatzkosten, falls der Fahrgast nicht abgeholt wird; dies gilt sowohl für Abholungen zum Flughafen als auch für Abholungen vom Flughafen. Für die Fahrzeuge besteht eine Haftpflichtversicherung nach den jeweils geltenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Für eventuelle Zusatzversicherungen hat der Kunde selbst Sorge zu tragen. Go&Fly Transfer haftet nicht für Terminversäumnisse und deren wirtschaftlichen Folgen, soweit diese nicht von Go&Fly Transfer verschuldet wurden. Dazu zählen z.B. Verspätungen/Verzögerungen verursacht durch:
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Verkehrsstaus, Straßensperrungen
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Fahrzeugpannen oder Verkehrsunfälle
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schlechte Witterung
Für Schäden infolge fehlerhafter Übermittlungen von Daten durch den Kunden übernimmt Go&Fly Transfer gegenüber dem Kunden oder Fahrgast keine Haftung.
Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Für alle Rechtsbeziehungen zwischen Go&Fly Transfer und seinem Kunden gilt ausschließlich österreichisches Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Wien.
Teilunwirksamkeit
Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Bedingungen von der Unwirksamkeit unberührt. Anstelle unwirksamer Klauseln treten die gesetzlichen Vorschriften.